Doula-News
Hier erfährst du Wissenswertes für deine Doulaarbeit
Gesetzesänderung
Seit dem 01.06.2025 greift eine neue Regelung.
Laut Mutterschutzgesetz gilt:
- Fehlgeburt ab der 13. Woche: bis zu 2 Wochen Mutterschutz
- Fehlgeburt ab der 17. Woche: bis zu 6 Wochen Mutterschutz
- Fehlgeburt ab der 20. Woche: bis zu 8 Wochen Mutterschutz
Empfehlenswert?
Dann weitersagen...
- ich möchte so viele Menschen, wie möglich erreichen und für diesen Beruf begeistern.
- dafür bedanke ich mich natürlich und schenke einen Rabatt von 50 Euro auf die Ausbildungsgebühr nach einer verbindlichen Anmeldung.
- um dieses Angebot zu nutzen, schreibe den Namen von der Person, von der du die Empfehlung erhalten hast in Klammern hinter deinen Wunschmonat auf deine Anmeldung.
*gilt nur für Personen, die die Ausbildung bei mir abgeschlossen haben
Wusstest du...
1. Der Geburtshelfer François Mauriceau: Er empfand die Rückenlage der Mutter bei seiner Arbeit am besten.
2. König Ludwig XIV: Er fand die Geburt faszinierend und wollte den besten Blick darauf haben. Daher wurde die Geburt in einem Bett anstatt eines Geburtsstuhles "durchgeführt".
3. War übrigens beides relativ zeitlich im 17. Jahrhundert. Schade, dass es von vielen immer noch so weitergeführt wird.
Der Mutterpass...
ist keine Pflicht für jede Schwangerschaft, sondern ein Angebot, um die Entwicklung des Kindes festzuhalten. Alle Untersuchungen (auch der Zuckertest) müssen nicht durchgeführt werden. Jede Mutter kann frei entscheiden.
Die Medizin fokussiert sich heutzutage sehr auf Daten. Sobald ein Kind nicht der Norm entspricht, wird darauf reagiert. Aber, wer ist schon normal?